
Ausland: Unterkunftskosten unterliegen nicht der 60m²-Begrenzung
Steuern & Recht •
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen im Inland einen doppelten Haushalt unterhalten, dürfen die Kosten für ihre Beschäftigungswohnung seit 2014 mit maximal 1.000 € pro Monat als Werbungskosten abziehen. Unter diese Abzugsbeschränkung fallen...
Artikel lesen