Steuerberater in Eckernförde

Wachstumschancen verspielt

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Thematik: Einzelartikel der Journale

Agrardiesel, grüne Nummer, Bauernproteste, Vermittlungsausschuss und nun?

Die ökonomischen Folgen der multiplen Krisen belasten die deutsche Wirtschaft und die Haushalte. Das ist eine Herausforderung. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht die Haushaltsdisziplin der Bundesregierung gerügt. Die Dekarbonisierung der Industrie sowie der demografische Wandel stellen die deutsche Wirtschaft vor große Herausforderungen. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, sollten auch in steuerlicher Hinsicht die Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen durch das Wachstumschancengesetz verbessert werden. In Ausgabe 3/2023 hatten wir ausführlich über das Gesetzgebungsverfahren berichtet. Der Bundesrat hat im Dezember 2023 seine Zustimmung verwehrt und den Vermittlungsausschuss angerufen.

Eigentlich war die Zustimmung der Länder im Bundesrat zum Wachstumschancengesetz nicht in großer Gefahr. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021 wurden die Rahmenbedingungen aber neu justiert. Die Bundesregierung musste Konsequenzen ziehen. Dabei wurden in einer Nacht-und-Nebel-Aktion auf einmal Themen wie die grüne Nummer in der Kfz- Steuer und die Agrardieselrückvergütung durch die Spitzen der Bundesregierung ins Licht gerückt. Die Bundesländer verwehrten dem Wachstumschancengesetz im Bundesrat unter anderem daraufhin ihre Zustimmung.

Wie geht es nun weiter? Mittlerweile ist der Erhalt der grünen Nummer in der Kfz-Steuer dem Vernehmen nach gesichert. Die Agrardieselrückvergütung soll allerdings mit dem Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 schrittweise abgebaut werden. Mit dieser Änderung soll die seit Mitte des letzten Jahrhunderts gewährte Steuerentlastung von Dieselkraftstoff, die nach Maßgabe der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie als klimaschädlich gilt, mit Ablauf des 31.12.2025 komplett abgeschafft werden. Für den Verbrauch des Kalenderjahres 2023 wird die Steuerentlastung uneingeschränkt gewährt. 2026 soll der Erstattungsantrag letztmalig für den Verbrauch in 2025 gestellt werden können. Ob es dabei bleibt, ist derzeit allerdings offen. Die CDU/CSU knüpft nämlich die Zustimmung zum Wachstumschancengesetz an eine Bedingung: Die Bundesregierung muss sich zur Rücknahme des schrittweisen Abbaus der Agrardieselrückvergütung verpflichten. Das ist das Ergebnis der Sitzung des Vermittlungsausschusses aus Februar 2024.

 

Bildnachweis: ©Gläser / agrarfoto.com

 

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