Steuerberater in Eckernförde

Umsatzsteuersatz 7 oder 19 Prozent? – Holzhackschnitzel

Stand:
Thematik: GmbH-Spezial Steuern und Rechnungswesen

Mit Urteil aus Juni 2018 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der Verkauf von bei Waldarbeiten gewonnenen Holzhackschnitzeln dem Regelsteuersatz von 19 Prozent unterliegt.

Der Kläger erbrachte landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau und verkaufte Holzhackschnitzel, die er selbst aus angekauftem Holz herstellte. Die Umsatzerlöse versteuerte er mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Das Finanzamt vertrat dagegen die Auffassung, dass ausschließlich der Verkauf von sogenannten Industrie-Holzhackschnitzeln, die im Rahmen eines Holzverarbeitungsvorgangs als Abfallprodukt zum Beispiel in Sägewerken oder Schreinereien anfallen, dem ermäßigten Steuersatz unterfallen. Für Schnitzel aus dem Bereich des Baumverschnitts, also sogenannte Wald-Holzhackschnitzel, gelte dies nicht.

Im Klageverfahren berief sich der Kläger auf den Grundsatz der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer. Danach dürfen gleichartige und deshalb im Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Umsatzsteuer nicht unterschiedlich behandelt werden. In erster Instanz gab das Finanzgericht dem Kläger Recht.

Der BFH hob jedoch das finanzgerichtliche Urteil wieder auf. Der Verkauf von Wald-Holzhackschnitzeln unterliegt weder nach nationalem noch nach gemeinschaftlichem Recht der EU dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Es liegt auch kein Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität der Umsatzsteuer vor, da es sich bei Industrie- und Wald- Holzhackschnitzeln um unterschiedliche Waren handelt.

Der Kläger hat daraufhin Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingelegt. Bisher ist noch nicht klar, ob die Beschwerde angenommen wird. Das SHBB Journal wird über die weiteren Entwicklungen zu dieser Rechtsfrage berichten. Für die Praxis sind diese auch deswegen von Bedeutung, weil die Urteilsgrundsätze auch auf ähnliche Sachverhalte übertragbar sein dürften, wie etwa auf Knickholz, das zu Hackschnitzeln weiterverarbeitet wird.

 

Bildnachweis: ©t+p

 

Die SHBB/LBV-Gruppe

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!