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Steuertipps zum Jahresende – Steueroptimierung für 2016/2017 zum Jahreswechsel

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Welche steuerlichen Gestaltungen können vor dem Jahreswechsel noch für 2016 ausgenutzt werden? An welchen Stellen sind noch Feinjustierungen für eine mögliche Steueroptimierung nötig? Dazu finden Sie im Folgenden eine Auswahl an Tipps und Hinweisen. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und eine individuelle steuerliche Beratung nicht ersetzen können. Wenn im Folgenden das Ende eines Wirtschaftsjahres genannt wird, ist damit nicht zwingend der Jahreswechsel 2016/17 gemeint. Ein Wirtschaftsjahr kann mit dem Kalenderjahr übereinstimmen oder davon abweichen, beispielsweise vom 1. Juli bis zum 30. Juni. Ihre Bezirksstelle steht Ihnen mit persönlichem Rat zur Seite, damit Sie optimal vorbereitet in das Jahr 2017 starten können.

 

Für alle Unternehmen

Investitionsabzugsbetrag

Planen Sie in den nächsten drei Jahren eine Investition in bewegliche Wirtschaftsgüter? Ein  Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten, maximal bis zu 200.000 Euro, kann Ihren Gewinn in 2016 beziehungsweise 2016/17 verringern, sofern die betrieblichen Größenmerkmale eingehalten werden: Für Land- und Forstwirte gilt ein Wirtschafts- beziehungsweise Ersatzwirtschaftswert von 125.000 Euro als Obergrenze. Bei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die bilanzieren, darf das im Jahresabschluss ausgewiesene Betriebsvermögen 235.000 Euro nicht übersteigen; wird der Gewinn für die Betriebe durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, darf ein Investitionsabzugsbetrag nur bis zu einer Gewinngrenze von 100.000 Euro gebildet werden.

 

Sonderabschreibungen

Schaffen Sie im aktuellen Wirtschaftsjahr noch bewegliche Wirtschaftsgüter an, können Sie Sonderabschreibungen bis zu 20 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist wie beim Investitionsabzugsbetrag, dass die oben genannten betrieblichen Größenmerkmale nicht überschritten werden. Anders als der Investitionsabzugsbetrag ist die Gesamthöhe der Sonderabschreibungen nicht begrenzt.

 

Wechsel der Abschreibungsmethode

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2009 und 2010 angeschafft oder hergestellt wurden, sind degressive Abschreibungen bis zu 25 Prozent zugelassen. Ab 2011 wurde diese degressive Abschreibung wieder abgeschafft. Bei degressiver Abschreibung besteht in der Folgezeit ein Wahlrecht, zur linearen Abschreibung zu wechseln. Bei Erstellung des Jahresabschlusses oder der Einnahmen-Überschussrechnung 2016 prüft Ihre Bezirksstelle, ob ein solcher Wechsel für Sie vorteilhaft ist.

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Der Einkauf von Werkzeugen, Kleinmaschinen oder auch Büroausstattung vor dem Jahreswechsel kann bei der Steueroptimierung helfen. So ist es möglich, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter von nicht mehr als 410 Euro netto in voller Höhe als Betriebsausgaben im Jahr der Anschaffung abzuziehen. Für abnutzbare bewegliche Güter zwischen 150 Euro und 1.000 Euro kann auch ein sogenannter Sammelposten gebildet werden. Dieser ist zwingend über fünf Jahre abzuschreiben. Das Wahlrecht, einen Sammelposten zu bilden oder die Sofortabschreibung zu wählen, müssen Sie für alle Anschaffungen oder Herstellungen beweglicher Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro innerhalb eines Wirtschaftsjahres einheitlich ausüben.

 

Reparaturen

Reparaturen von Betriebsgebäuden, Betriebsvorrichtungen, Maschinen oder der Betriebs- und Geschäftsausstattung führen zu gewinnmindernden Erhaltungsaufwendungen. Bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung ist das Datum der Bezahlung maßgebend. Für bilanzierende Unternehmen kommt es für die zeitliche Zuordnung zum aktuellen Wirtschaftsjahr darauf an, ob die Reparaturen noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Diese Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gewinnmindernd zu berücksichtigen. Die Rückstellung kann allerdings nur gebildet werden, wenn die Arbeiten innerhalb des ersten Quartals des neuen Wirtschaftsjahres ausgeführt werden und es sich nicht um turnusmäßige Erhaltungsarbeiten handelt.

 

Gemischte Aufwendungen

Aufwendungen, die teils betrieblich und teils privat veranlasst sind, können nach entsprechender Aufteilung und Zuordnung anteilig als Betriebsausgaben berücksichtig werden. Haben Sie zum Beispiel an einer gemischten Urlaubs- und Fachseminarreise teilgenommen, können Sie alle Aufwendungen, die mit dem Fachseminar zusammenhängen, zum Beispiel anteilige Fahrtkosten oder Seminargebühren, als Betriebsausgaben abziehen. Auch Aufwendungen aus Anlass eines Betriebsjubiläums, eines erfolgreich bestandenen Examens oder einer Verabschiedungsfeier, an denen neben Geschäftsfreunden auch private Gäste teilgenommen haben, führen zum teilweisen Betriebsausgabenabzug.

 

Arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung wird steuerlich gefördert und kann zudem ein interessanter Vergütungsbestandteil für Ihre Mitarbeiter sein. Sie kann grundsätzlich für alle Mitarbeiter gewährt oder aber auf bestimmte Gruppen beschränkt werden. Für die betriebliche Altersversorgung kommen verschiedene Durchführungswege in Betracht. Weit verbreitet ist zum Beispiel die Direktversicherung. Zu beachten ist dabei, dass Prämien für eine Direktversicherung lediglich bis zur Höhe von maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für den Mitarbeiter steuerfrei sind. Auch bei einer Beschäftigung in den neuen Bundesländern ist die Beitragsbemessungsgrenze West maßgeblich, sodass für das Jahr 2016 maximal 2.976 Euro steuerfrei gewährt werden können. Für Altersversorgungszusagen ab 2015 erhöht sich der steuerfreie Betrag um jährlich 1.800 Euro. Darüber hinausgehende Beträge müssen versteuert werden.

 

 

Für bilanzierende Unternehmen

Bewertung des Vorratsvermögens

Im Rahmen der Inventur sollten Sie die Bewertung Ihrer Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Leistungen sowie eventuell geleisteter Anzahlungen überprüfen. „Ladenhüter“ sind unter Umständen gewinnmindernd auf den niedrigeren Teilwert abzuschreiben. Bitte beachten Sie: Eine wesentliche Voraussetzung für eine Bewertung unterhalb der Anschaffungs- oder Herstellungskosten ist, dass eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Eine nur vorübergehende Wertminderung reicht nicht aus. Wird in folgenden Wirtschaftsjahren der niedrigere Teilwert nicht nachgewiesen, so muss eine Wertaufholung vorgenommen werden. Damit das Finanzamt die Abwertung der Vorräte später auch akzeptiert, empfiehlt es sich, geeignete Informationen über Marktpreisentwicklungen zu sammeln.

 

Forderungsmanagement

Spätestens vor dem Jahreswechsel sollten alle säumigen Kunden auf ihre Zahlungsverpflichtungen hingewiesen werden. Um zu vermeiden, dass Kunden die Einrede der Verjährung geltend machen können, sind hierbei die zivilrechtlichen Verjährungsfristen zu beachten. Des Weiteren ist ein effektives Forderungsmanagement wichtig, um dem Finanzamt bei einer eventuell gebotenen Pauschal- oder Einzelwertberichtigung von Forderungen entsprechende Nachweise vorlegen zu können.

 

Thesaurierungsbegünstigung

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können auf besonderen Antrag nicht entnommene Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern. Die Thesaurierungsbesteuerung ist allerdings im Regelfall wirtschaftlich nur dann sinnvoll, wenn über mehrere Jahre sehr hohe Gewinne erzielt werden und die liquiden Mittel nicht für die private Lebensführung entnommen werden müssen. Kommt es nämlich zu einer späteren Entnahme der zunächst begünstigt besteuerten Gewinne, wird eine zusätzliche „Strafsteuer“ von 25 Prozent fällig. Wer von der Thesaurierungsbesteuerung Gebrauch machen möchte, sollte bis zum Ende des Jahres 2016 daher gegebenenfalls möglichst viele verfügbare liquide Mittel aus dem Betriebsvermögen entnehmen.

 

Vergütungen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers

Soll in 2017 ein höheres Gehalt oder eine Sonderzahlung gezahlt werden, ist hierfür im Vorwege ein Gesellschafterbeschluss notwendig, damit die höheren Vergütungen vom Finanzamt anerkannt werden.

 

Für Einnahmen-Überschuss-Rechner

Zeitliche Verschiebung von Zahlungen

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung wird der Gewinn anhand des Zu- und Abflusses von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ermittelt. Wird für 2016 ein hoher Gewinn erwartet, kann es sich lohnen, bis zum Jahreswechsel noch Betriebsausgaben vorzuziehen, um dadurch die Steuerlast 2016 zu mindern. Eigene Lieferungen oder Leistungen können auch später in Rechnung gestellt oder ein längeres Zahlungsziel vereinbart werden, um damit Betriebseinnahmen in das Jahr 2017 zu verschieben. Für regelmäßige Zahlungen gilt hierbei gesondert: Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel mindern den Gewinn des Jahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Dies betrifft zum Beispiel Mietzahlungen, Versicherungsleistungen und Umsatzsteuerzahlungen. Werden Rechnungen mittels Kreditkarte beglichen, so gehören die Ausgaben in 2016, für die der Belastungsbeleg noch bis zum 31. Dezember unterschrieben wurde.

 

Für Vermieter

Anpassung der Miete bei verbilligter Vermietung an Angehörige

Wird eine Wohnung oder ein Haus verbilligt an Angehörige vermietet, können Werbungskosten auch dann noch im vollen Umfang abgezogen werden, wenn die Miete nicht weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Liegt die Miete darunter, dürfen Werbungskosten nur anteilig entsprechend den Verhältnissen von tatsächlicher und ortüblicher Miete berücksichtigt werden.

 

Für alle Steuerpflichtigen

Altersvorsorge

Überprüfen Sie, ob es wirtschaftlich zweckmäßig ist, Ihre Beiträge für Altersvorsorgeaufwendungen in 2016 noch zu erhöhen. Für 2016 können Ledige 22.766 Euro und Verheiratete 45.532 Euro steuerwirksam aufwenden.

 

Handwerkerarbeiten

Der Fiskus beteiligt sich an Reparaturarbeiten, die im selbst genutzten Haus oder in der eigenen Wohnung ausgeführt werden. Ob es sich dabei um Miete oder um Eigentum handelt, ist unerheblich. So können Sie auf Antrag 20 Prozent der Lohnaufwendungen, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer abziehen. Wer den Höchstbetrag in diesem Jahr bereits ausgeschöpft hat, verschiebt unter Umständen die Arbeiten oder die Bezahlung ins nächste Jahr. Zur Beachtung: Es muss zwingend eine Rechnung vorliegen und per Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

 

Spenden

Besonders in der Zeit zum Jahresende steigt die allgemeine Spendenbereitschaft. Möchten Sie das Einkommen des Jahres 2016 hierdurch mindern, muss die Zahlung noch rechtzeitig in diesem Jahr ausgeführt werden. Bedenken Sie die vielen Feiertage zum Jahresende und die dadurch reduzierten Bankarbeitstage.

 

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei Aufnahme eines Au-Pairs in Ihre Familie, beteiligt sich der Fiskus an den Kosten. Den auf die Kindererziehung entfallenden Anteil können Sie als Kinderbetreuungskosten berücksichtigen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie den Anteil in die Steuerveranlagung einbeziehen, der auf die leichte Hausarbeit entfällt.

 

Freistellungsauftrag

Um eine Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte zu vermeiden, überprüfen Sie, ob Sie Ihren Kreditinstituten Freistellungsaufträge in zutreffender Höhe erteilt haben. Sie können bei Einzelveranlagung pro Jahr 801 Euro freistellen, für Verheiratete verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602 Euro. Den maximalen Freistellungsauftrag können Sie auf verschiedene Kreditinstitute aufteilen.

 

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