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Neuer Baumschulerlass – Höhere Bewertung mehrjähriger Kulturen ab dem Wirtschaftsjahr 2023/24

Stand:
Thematik: Rechnungswesen

Für die steuerliche Bewertung von mehrjährigen Kulturen in Baumschulbetrieben erlaubt die Finanzverwaltung bereits seit vielen Jahrzehnten anstelle einer jährlichen Einzelbewertung ein einfaches pauschales Bewertungsverfahren. Die bisherige Fassung des sogenannten Baumschulerlasses des Bundesfinanzministeriums (BMF) ist nur noch bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2022/23 beziehungsweise bis 2023 anwendbar.

Mit Schreiben aus Dezember 2022 hat das BMF einen neuen Erlass veröffentlicht, der erstmals für das kommende Wirtschaftsjahr 2023/24 beziehungsweise 2024 gilt und bis zum Wirtschaftsjahr 2026/27 beziehungsweise bis 2027 anzuwenden ist. Im neuen Erlass sind die Flächenwerte je Hektar deutlich erhöht worden. Die Pauschalwerte für Flächen oder Flächenanteile mit Forstpflanzen sind von bisher 4.200 auf 4.800 €/ha und für Flächen oder Flächenanteile mit anderen Pflanzen von bisher 8.200 auf 8.800 €/ha angehoben worden. Wie bisher gilt: Werden Pflanzen in Töpfen oder Containern erzeugt oder vermarktet, ist der Flächenwert um 40 % zu erhöhen, Entsprechendes gilt für Pflanzen auf Schau-, Ausstellungs- und Verkaufsflächen.

An der Ermittlung der zu bewertenden Fläche und dem Flächennachweis ändert sich gegenüber der bisherigen Regelung nichts. Bei der elektronischen Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung an das Finanzamt muss zukünftig im E-Bilanz- Datensatz die Berechnung des Pflanzen- und Flächenwerts anhand des Anbauverzeichnisses oder einer Flächenzusammenstellung mit aufgenommen werden.

Aufgrund der neuen höheren Wertansätze kann sich im kommenden Wirtschaftsjahr ein Mehrgewinn ergeben. Dieser darf zu höchstens 80 % in eine steuerfreie Rücklage eingestellt werden, die in den darauffolgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils mindestens einem Viertel wieder gewinnerhöhend aufzulösen ist. So kann ein bewertungsbedingter Mehrgewinn steuerlich auf bis zu fünf Wirtschaftsjahre verteilt werden.

Das BMF hat eine Verlängerung des neuen Baumschulerlasses über das Wirtschaftsjahr 2027/28 beziehungsweise 2028 hinaus bereits angekündigt, sofern mit Ablauf des Kalenderjahres 2026 statistisch repräsentative Daten des Projekts „Betriebsvergleich 4.0“ von Baumschulbetrieben vorliegen. Dieser Betriebsvergleich wird durch das Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau der Leibnitz Universität Hannover durchgeführt. Bei Interesse kann Ihre Kanzlei Sie bei der Teilnahme unterstützen.

 

Bildnachweis: ©Vera Kuttelvaserova / stock.adobe.com

 

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