Steuerberater in Eckernförde

Förderrichtlinie „Ausbildungsplätze sichern“ seit August 2020 in Kraft – Jetzt Azubi-Prämie sichern

Stand:
Thematik: Betriebswirtschaft

Kleine und mittelgroße Unternehmen, die trotz Corona- Einbußen weiter ausbilden oder Lehrlinge aus insolventen Betrieben übernehmen, werden vom Bund gefördert.

In Deutschland laufen Corona-bedingt junge Menschen Gefahr, keine Ausbildungsstelle zu finden oder eine begonnene Berufsausbildung nicht abschließen zu können. Das ist auch deswegen heikel, da Fachkräfte dringend gebraucht werden. Um Betriebe zu belohnen, die trotz Corona-Einbußen ausbilden, hat der Bund ein Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von 410 Millionen Euro bis 30. Juni 2021 aufgelegt. Antragsberechtigt sind ausbildende Unternehmen aller Branchen, die am 29. Februar 2020 maximal 249 Menschen (Vollzeitäquivalente) beschäftigten. Auch Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen können Zuschüsse erhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Arbeitgeber der öffentlichen Hand und Unternehmen, die überwiegend öffentlich finanziert sind. Gefördert werden Ausbildungen in allen anerkannten Ausbildungsberufen. Das Programm unterscheidet vier Förderfälle:

 

1. Ausbildungsprämie

Ein Betrieb erhält 2.000 Euro für jeden ab dem 1. August wieder besetzten Ausbildungsplatz, wenn er im neuen Ausbildungsjahr mindestens genauso viele Auszubildende ausbildet wie im Schnitt der vorigen drei Jahre. Der Betrieb muss außerdem von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sein. Das ist der Fall,

  • wenn er im ersten Halbjahr 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder
  • wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum eingebrochen ist. Ausgezahlt wird die Prämie nach erfolgreichem Ende der Probezeit des neu eingestellten Auszubildenden.

 

2. Ausbildungsprämie plus

Ein Betrieb erhält 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsplatz, mit dem er die durchschnittliche Zahl der neuen Ausbildungsverträge der vergangenen drei Jahren übertrifft. Auch hier gilt: Der Betrieb muss von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sein, und die Probezeit muss erfolgreich beendet werden.

 

3. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung

Einen Zuschuss von 75 Prozent der monatlichen Brutto- Ausbildungsvergütung erhält ein Betrieb, wenn er trotz Kurzarbeit und relevantem Arbeitsausfall (mindestens 50 Prozent) aufgrund der Corona-Krise Auszubildende und deren Ausbilder normal weiterbeschäftigt. Der Arbeitsausfall in Prozent berechnet sich dabei wie folgt: Anzahl der Beschäftigten, die Kurzarbeitergeld beziehen multipliziert mit dem Anteil des durchschnittlichen Arbeitsentgeltausfalls dieser Beschäftigten dividiert durch 100. Den Zuschuss gibt es für jeden Auszubildenden und jeden Monat, in dem ein relevanter Arbeitsausfall vorliegt. Der Antrag auf Zuschuss ist rückwirkend für jeden Monat innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten zu stellen. Ein Zuschuss wird maximal für die Monate August bis Dezember 2020 gewährt.

 

4. Übernahmeprämie

Betriebe erhalten 3.000 Euro, wenn sie die Berufsausbildung von Auszubildenden fortführen, deren ursprünglicher Ausbildungsbetrieb Corona-bedingt Insolvenz angemeldet hat. Die Prämie wird für Einstellungen von August 2020 bis Dezember 2020 gewährt und nach erfolgreichem Ende der Probezeit ausgezahlt. Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Abschluss der Probezeit zu stellen. Förderanträge sind über die Agentur für Arbeit zu stellen.

Die Mehrfachförderung einer Ausbildung ist nicht möglich. Wer eine öffentliche Förderung mit gleicher Zielrichtung erhält, ist vom Programm ausgeschlossen.

 

Bildnachweis: ©.shock / stock.adobe.com

 

Die SHBB/LBV-Gruppe

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!