Steuerberater in Eckernförde

Einbruchschutz: Nachrüstkosten sind Handwerkerleistungen

Stand:
Thematik: Steuern & Recht

Drei Viertel der Einbrecher benötigen nur einen Schraubenzieher, um Fenster oder Türen im Handumdrehen aufzuhebeln. Einen effektiven Schutz gegen ungebetenen Besuch bieten einbruchhemmende Fenster, Terrassentüren und Eingangstüren mit einer hohen Widerstandsklasse. Auch Nachrüstsysteme, wie Pilzkopfverriegelungen für Fenster sowie Querriegel- oder Panzerschlösser für Türen, können Einbrüche verhindern.

Wer seine eigenen vier Wände einbruchsicherer macht, kann die hierbei entstehenden Handwerkerkosten in seiner Einkommensteuererklärung absetzen. Der Fiskus erkennt Handwerkerleistungen im Privathaushalt mit bis zu 6.000 € pro Jahr an und zieht diese mit 20% von der tariflichen Einkommensteuer ab. Der Steuerbonus gilt allerdings nur für die reinen Lohnkosten (samt Anfahrts-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten) und nicht für die Kosten des Materials. Die Umsatzsteuer, die anteilig auf die Lohnkosten entfällt, kann ebenfalls als Handwerkerleistung abgesetzt werden. Es ist daher wichtig, dass die begünstigten Aufwendungen separat in der Handwerkerrechnung ausgewiesen sind. Ist das nicht der Fall, sollten Auftraggeber den Handwerksbetrieb auffordern, die Rechnung nachträglich aufzuschlüsseln.

Hinweis: Die Finanzämter gewähren den Steuerbonus nur für Handwerkerleistungen, für die eine Rechnung vorliegt und die unbar (z.B. per Überweisung) gezahlt worden sind. Barzahlung ist nicht erlaubt.

Steuerlich begünstigt sind nicht nur die Nachrüstung von Fenstern und Türen, sondern auch die Kosten für den Einbau einbruchhemmender Rollläden und Garagentore, die Vergitterung von Kellerschächten oder das Anbringen von Bewegungsmeldern, Videoüberwachungskameras und Alarmanlagen. Wer in Einbruchschutz investieren will, sollte außerdem prüfen, ob hierfür zinsgünstige Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genutzt werden können. Das Programm „Einbruchschutz“ ist zwar 2022 ausgelaufen, es können aber unter Umständen auch andere Programme wie „Altersgerecht Umbauen“ oder „Energieeffizient Sanieren“ für Maßnahmen des Einbruchschutzes (mit-)genutzt werden. Denn moderne Türen und Fenster erhöhen nicht nur die Sicherheit, sondern sorgen gleichzeitig für eine verbesserte Wärmedämmung. Bei Sanierungen und Modernisierungen lassen sich sogar verschiedene KfW-Programme miteinander kombinieren. Ein Beispiel für die Verknüpfung von altersgerechtem Wohnen mit Einbruchschutz ist der Umbau der Terrasse, so dass sie barrierefrei genutzt werden kann. Bei dieser Gelegenheit kann dann die alte Terrassentür gegen eine neue, einbruchhemmende ausgetauscht werden.

Hinweis: KfW-Förderungen dürfen allerdings nicht gemeinsam mit Steuervorteilen genutzt werden. Es sollte daher vorab durchgerechnet werden, welche Vergünstigung vorteilhafter ist.

 

Bildnachweis: ©Gerd Altmann / Pixabay

 

Die SHBB/LBV-Gruppe

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!