Steuerberater in Eckernförde

Biogasanlagen – Finanzgerichte müssen entscheiden – Umsatzsteuer auf Wärmelieferungen an Gesellschafter

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Bei steuerlichen Außenprüfungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Wärmelieferungen durch Biogasanlagen an ihre Gesellschafter.

Der Landwirtschaftliche Buchführungsverband / die SHBB Steuerberatungsgesellschaft führt vor dem Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht einen Musterprozess, in dem es um die Höhe der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage von Wärmelieferungen einer Biogasanlagen-Gesellschaft an ihre Gesellschafter geht. Von besonderer Bedeutung im oben genannten Klageverfahren ist, dass die Biogasanlagen-Gesellschaft gleichzeitig auch Wärme an fremde Dritte zu einem fest vereinbarten, gesonderten Entgelt liefert. Das beklagte Finanzamt lehnte es ab, das mit den fremden Dritten vereinbarte Entgelt für die Wärmelieferung, das heißt den tatsächlich erzielten Marktpreis, auch als Bemessungsgrundlage für die Wärmelieferungen an die Gesellschafter anzusetzen. Stattdessen legte es eine deutlich höhere Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage für die Wärmelieferung an. Der Ausgang dieses Musterverfahrens wird für viele Biogasanlagen von Bedeutung sein.

Darüber hinaus führt der Landwirtschaftliche Buchführungsverband / die SHBB ein weiteres Muster-Klageverfahren, in dem es um die Frage geht, welche Auswirkungen der sogenannte KWK-Bonus als mögliches Entgelt von dritter Seite für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage aus umsatzsteuerlicher Sicht für Wärmelieferungen hat. Dieses Verfahren ist mittlerweile in der zweiten Instanz vor dem Bundesfinanzhof anhängig.

 

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