Steuerberater in Eckernförde

Beim Netzbetreiber anmelden – Photovoltaik-Kleinstanlagen

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Seit Ende April regelt eine neue VDE-Norm die Anmeldung von Photovoltaik-Steckdosengeräten bis 600 Watt Leistung beim örtlichen Netzbetreiber. Nun können sich auch Wohnungseigentümer und Mieter ganz offiziell an der Energiewende beteiligen. Die einfachen Plugin- Solarmodule können sie zum Beispiel auf dem eigenen Balkon legal montieren. Bis zu einer Leistungsobergrenze von 600 Watt liefern diese in Norddeutschland bei günstiger Lage bis zu 16 % des Stromverbrauchs eines Durchschnittshaushaltes. Die Installation einer PV-Balkonanlage muss allerdings beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Die Beauftragung eines Elektroinstallateurs für die Anmeldung ist nicht mehr erforderlich. Bei der Meldung dieser Steckdosengeräte muss der Anlagenbetreiber allerdings beachten, dass er nicht in das Niederspannungsnetz einspeist. Der hauseigene Stromzähler darf nicht rückwärts drehen, sondern muss über eine Rücklaufsperre verfügen. Bei einem Verstoß kann der Netzbetreiber den Hausanschluss unterbrechen, da der Anlagenbetreiber sich nicht an die Melde- und Abstimmungspflichten bei einer Einspeisung in das Niederspannungsnetz gehalten hat. Sollte ein neuer Stromzähler mit Rücklaufsperre notwendig sein, wird der Netzbetreiber den neuen Zähler gemäß Preisblatt in Rechnung stellen. Die meisten Netzbetreiber stellen zur Anmeldung der PV-Balkonmodule Formulare zum Download bereit. Musterformulare können auch auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie abgerufen werden. Als nächstes muss der Anlagenbetreiber die Steckdosen-PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Die Meldung im Marktstammdatenregister hat innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Inbetriebnahme zu erfolgen. Ein Verstoß gegen die Meldefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Hat der Anlagenbetreiber alle gesetzlichen Regularien erfüllt, kann er auf eine schnelle Amortisation seines Investments hoffen und sich in jedem Fall über seinen persönlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz freuen.

 

Bildnachweis: ©Massimo_Cavallo / fotolia.com

 

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