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Anträge können auch rückwirkend zum 1. Januar 2018 gelten – Baukindergeld für Familien

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Die Bundesregierung hat auf ihrem Koalitionsgipfel im Juni 2018 die Einführung eines sogenannten Baukindergeldes beschlossen. Bevor es in Kraft tritt, müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzesvorhaben noch zustimmen.

Das geplante Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Es soll bundesweit gewährt werden – bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Pro Kind wird die Einkommensgrenze um 15.000 Euro / Jahr erhöht. Die zunächst diskutierte Begrenzung der Förderung auf eine Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt. Wichtig: Die Einführung des Baukindergeldes ist zeitlich befristet. Es soll nur für Ersterwerbe einer Wohnung oder eines Hauses vom 1. Januar 2018 bis spätestens zum 31.12.2020 gewährt – dann aber über einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr ausgezahlt werden.

Das Baukindergeld wird als staatlicher Zuschuss ausgestaltet, der nicht zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt wohnt. Die detaillierten Rahmenbedingungen sind derzeit noch nicht abschließend bekannt, Anträge sollen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden.

 

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